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1771/VII Umweltverträglichkeitsprüfung Wernerbadareal


Bitte beachten: Auf der Fraktionssitzung am 26.01.2015 werden eure Kommentare und Bewertungen bei der Besprechung des Antrages mit einbezogen. Eine Kommentierung und Bewertung des Antrages ist auch nach dem 26.01.2015 möglich - allerdings kann euer Input dann nicht mehr berücksichtigt werden.

1771/VII Umweltverträglichkeitsprüfung Wernerbadareal

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Plangebiet Wernersee, B - Plan 10-63, unverzüglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung einzuleiten.

Das beschlossene Planverfahren ist entsprechen anzupassen bzw. zu ändern.

Gültige aktuelle Gutachten dazu sind für das gesamte Plangebiet vorschriftsmäßig über den Beobachtungszeitraum eines ganzen Jahres von einem dazu gesetzlich autorisierten Gutachterbüro zu erarbeiten (floristisches, faunistisches, limnologisches, hydrologisches und geologisches Gutachten!).

Eine Eingriffsregelung ist zu erarbeiten unter Berücksichtigung der STEP Klimaentwicklungsplan.

Ein Ökologisches Leitbild ist aufzustellen.

Erst danach sind die Grenzen zwischen Biotop und Baufläche incl. der GRZ endgültig festzulegen.

Die Straßenlandabtretung Ernst-Haeckel-Str. ist zu überprüfen hinsichtlich der Notwendigkeit und der Verträglichkeit.

Die Angebotsplanung/Nutzungsplanung ist bis dahin zu stornieren.

Begründung:

Das gesamte Plangebiet ist im FNP grün dargestellt. Es enthält ein äußerst wertvolles wasserrechtlich und naturschutzrechtlich geschütztes Biotop, das den See, die Wiesenfläche und den Baumbestand umfasst.

Die Biotopfläche wurde willkürlich und ohne Pufferzonen festgelegt. Der waldartige Baumbestand blieb unberücksichtigt.

Der aktuelle ökologische Wert des Areals nach 12-jähriger ungestörter Entwicklung muss dringend untersucht werden.


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