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Kleine Anfrage: zur schriftliche Antwort der DRS 0414/VII - Kosten für externe Mitarbeiter, Bereich Gesundheitsvorsorge


Gemäß der schriftlichen Antwort der DR 0414/VII, Seite 3, Absatz 4 "entstehen beim Einsatz von Honorarkräften geringere Kosten".

Ich frage daher das Bezirksamt:

  1. Welche Aufgaben lassen sich im Bereich der bezirklichen Gesundheitsvorsorge (z.B. Einschulungsuntersuchungen) dauerhaft an Dritte, beispielsweise Honorarkräfte, delegieren?

2a. Welche Aufgaben lassen sich in diesem Bereich nicht an Dritte delegieren?

2b. Welche Kosten entstehen durch Sicherstellung der Bereitschaft zur Erfüllung dieser Aufgaben?

  1. Was unternimmt bzw. unternahm das Bezirksamt, die beim Bezirk angestellten Ärzte, trotz der geringeren Bezahlung beim Grundgehalt, zu halten und mögliche neue Mitarbeiter zu gewinnen, um die Grundversorgung mit eigenen Mitarbeitern sicherzustellen?

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