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Große Anfrage - OptOutDay in Marzahn-Hellersdorf


Am 20.09. findet jährlich der sogenannte OptOut-Day statt. An diesem Tag sollen Bürgerinnen und Bürger über ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Meldedaten informiert werden. Es gibt nach §§ 27 Abs.2 , 28a Abs. 2 und 29 Abs. 1 Satz 4 Meldegesetz die Möglichkeit gegenüber dem Bürgeramt der Weitergabe der eigenen Meldedaten zu widersprechen. (http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?76760 ) In diesem Zusammenhang frage ich daher das Bezirksamt:

  1. Wieviele Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe ihrer Daten in den letzten 3 Jahren genutzt und in welchem Umfang?

  2. Wie wird in und außerhalb der Bürgerämter über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe der eigenen Meldedaten informiert?

  3. Welche Daten der Bürgerinnen und Bürger werden ohne abgegebenem Widerspruch und welche Daten werden trotz abgegebenem Widerspruch bei einer Abfrage weitergegeben?

  4. In welchem Umfang können Datensätze durch wen abgefragt werden und wer nutzt diese Möglichkeit der Informationseinholung in den letzten 3 Jahren?

  5. Welche Preise sind für die unterschiedlichen Dateneinholungen zu zahlen und in welcher Höhe generieren sich aus der Informationsweitergabe Einnahmen oder ggf. Ausgaben für den Bezirkshaushalt?


Diskussionen

  • Was passiert eigentlich wenn ich aus NRW nach Berlin ziehe und dort das Kreuz nicht gesetzt hatte, aber jetzt in Berlin. Kann das BA in meinem alten Wohnort meine neue Adresse weitergeben ? Ich kann mich nicht daran erinnern, ob ich bei der Abmeldung meiner alten Adresse, die neue angeben musste. Sind die Ämter in Deutschland vernetzt ?

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